Hinweise & Service

Wir freuen uns, wenn Sie eine unserer Hüpfburgen oder eine unserer Torwände mieten möchten. Sie haben guten Grund dafür, denn wir bieten Ihnen den vielleicht besten Hüpfburgen-Service im Raum Düren-Jülich mit günstigen Preisen für Lieferung UND Auf- und Abbau.

Damit Ihre Veranstaltung und die Hüpfburgen-Miete reibungslos und unfallfrei verlaufen, möchten wir Ihnen einige Hinweise, Tipps und Regeln an die Hand geben, die Sie unbedingt beachten sollten und die für die Vermietung gelten.

Schlechtes Wetter?

Schlechtwettergarantie: Sollte es am Veranstaltungstag regnen, können Sie die Hüpfburg kostenlos stornieren, sofern wir sie nicht bereits angeliefert haben.

Sollte es während der Veranstaltung regnen, lassen Sie die Hüpfburg bitte aufgeblasen, damit das Wasser ablaufen kann.

Bei einer mehrtägigen Buchung liefern wir Ihnen eine Abdeckplane mit, mit der Sie die Hüpfburg nachts zum Schutz abdecken können.

Preise, Lieferung und Aufbau der Hüpf­burgen

Die Mietpreise sind Tagespreise (von morgens bis abends) und gelten nicht für 24 Stunden.

Die Lieferung, der Auf- und Abbau sowie der Abtransport der Hüpfburgen ist im Preis inbegriffen.

(Eine Ausnahme bilden die Selbstabholer-Burgen und die Torwand, die auf Wunsch und gegen einen Preisnachlass auch selbst abgeholt und wieder zurückgebracht werden können. Aber auch bei den Selbstabholer-Burgen sind Lieferung, Aufbau, Abbau und Abholung durch uns möglich.)

Um eine Hüpfburg vom Anhänger zum Aufstell­ort trans­por­tieren zu können, muss der Weg dorthin immer mindestens 1 m breit sein.

Falls es mehrere Stufen auf dem Weg zum Aufstellort gibt, informieren Sie uns darüber bitte im Vorhinein.

Die Hüpfburgen können auf Asphalt, Beton und Gras aufgebaut werden. Die Fläche sollte eben sein und darf keine Hindernisse aufweisen.

Die Burgen dürfen keinesfalls auf Sand oder in unmittelbarer Nähe zu Sand aufgebaut werden!

Zum Betrieb wird ein normaler Stromanschluss (220 V) benötigt. Ein 50 m langes Stromkabel liefern wir mit.

Den Zeitpunkt des Abbaus und der Abholung der Hüpfburg besprechen wir individuell mit Ihnen.

Die Burgen dürfen nicht von Ihnen nass gemacht werden, auch nicht, wenn es sehr heiß ist. Für den Fall, dass eine Hüpfburg an einem Tag ohne Regen nass zurückgegeben wird, müssen wir leider eine Reinigungsgebühr von 50,- € veranschlagen. 

Besonderes zu Selbstabholer-Hüpfburgen

Einige Hüpfburgen können Sie gegen einen Preisnachlass auch selbst abholen und zurückbringen.

Das Packmaß liegt bei den meisten Burgen bei 1 m Breite bzw. Durchmesser und 1,60 m Länge bei einem Gewicht von etwa 140 kg.

Je nach Verfügbarkeit und vorheriger Absprache können Selbstabholer-Burgen bereits am Vorabend abgeholt und am Vormittag, der auf den Miettag folgt, zurückgegeben werden. 

Bei allen Selbstabholer-Burgen sind natürlich trotzdem Lieferung, Aufbau, Abbau und Abholung durch uns möglich.

Beaufsich­ti­gung der Hüpf­burgen

Als Mieter und Veranstalter sind Sie für die Aufsicht und den ausreichen­den Ver­si­che­rungs­schutz verantwortlich. Bitte achten Sie deshalb darauf, dass Kinder bei der Benutzung der Hüpf­burgen durch­gehend beauf­sichtigt werden. Je nach Zahl der Kinder sind 1 bis 2 volljährige Aufsichtspersonen notwendig.

Kleinkinder im Alter von etwa 2 bis 4 Jahren bedürfen einer besonderen Beauf­sichtigung, damit sie nicht aus Versehen durch andere Kinder verletzt werden.

Je mehr Kinder eine Hüpfburg benutzen, desto höher ist die Gefahr, dass sich die Kinder unter­einander unbeab­sichtigt verletzen. Achten Sie deshalb auch darauf, dass nicht mehr Kinder als vorgesehen die Hüpfburg benutzen.

Manche Kinder klettern gerne auf die Außen­wände oder Dächer der Hüpfburgen, was natür­lich verboten ist, da hier eine erhöhte Unfallgefahr besteht. Achten Sie deshalb bitte darauf, dass dies nicht geschieht und greifen Sie im Fall der Fälle ein.

Was passiert bei Sach- und Perso­nen­schäden?

Sach- und Personenschäden sind bei privater Miete (z.B. für Kindergeburtstage) in der Regel von der Privathaftpflicht- oder Haus­haftpflicht-Versicherung abgedeckt.

Bei betrieblichen Veranstal­tungen oder Vereins­feiern kommt es auf die konkreten Umstände an, ob die Betriebs- oder Vereins­haftpflicht-Versicherung für einen Schaden eintreten wird. Bitte informieren Sie sich im eigenen Interesse – auch bei privater Miete – im Vorhinein bei Ihrer Versicherung, ob sie für Schäden beim Betrieb der Hüpfburg eintritt.

Bei öffentlichen Veran­staltungen ist in der Regel eine entsprechende Ver­an­stal­ter­haft­pflicht­ver­sicherung notwendig. Auch hier sollten Sie sich unbedingt im Vorhinein informieren.